Familienrechtspsychologie Reiners Luki-Institut
Psychologische Sachverständige für
Familienrecht in Niedersachsen, Nordhessen und östliches NRW
Profil
Inés Reiners
Psychologische Sachverständige im Bereich Familienrechtspsychologie
M. Sc. Psychologin, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (i. A.), umfangreiche Fort- und Weiterbildungen zum Thema Familienrechtspsychologie
Ich biete als psychologische Sachverständige zu Fragestellungen aus dem Familienrechtsbereich eine für die beteiligten Eltern und Gerichte transparente und nachvollziehbare Begutachtung, welche in einem Zeitraum von 3-6 Monaten abzuschließen ist. Die Begutachtung richtet sich nach den Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigen, § 1631 BGB (2019), und inkludiert den jeweiligen aktuellen wissenschaftlichen Forschungsstand.
Der Begutachtungsprozess zur Erstellung eines psychologischen Sachverständigengutachtens zu familienrechtlichen Fragestellungen bedeutet das Durchlaufen eines strukturierten diagnostischen Prozesses – über Aktenanalyse, Interviews, Testverfahren und Beobachtungsdiagnostik hin zur Auswertung in einem fundiert und transparent argumentierten Gutachten. Eine ausführliche und persönliche Begutachtung im Umfeld des Kindes und der erziehungsberechtigen Personen sowie die Einbeziehung aller wesentlichen Informationen Dritter sind dabei maßgeblich.
Fundierte Kenntnisse entwicklungspsychologischer Grundannahmen und Inhalte der klinischen Psychologie unter Einbeziehung des aktuellen wissenschaftlichen Forschungsstand zu den verschiedenen Themen der familienrechtspsychologischen Fragestellungen sowie eine eingehende Interaktionsanalyse des Familiensystems unterstützen den Prozess der Gutachtenerstellung.
Erfahrung
Ich verfüge über langjährige und umfangreiche Erfahrung als psychologische Sachverständige der Familienrechtspsychologie. Diese Erfahrung wird flankiert durch eine über viele Jahre ausgeübte therapeutischen Tätigkeit in entwicklungspsychologischen Kontexten wie der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie der Psychotherapie im Erwachsenenalter, wodurch ich reichhaltige Kenntnisse bezüglich der kindlichen Entwicklung und familiären Strukturen erworben habe. Es befähigt mich, mit komplexen familiäre Systemen zu arbeiten. Fortlaufende Fort- und Weiterbildung sowie ein intensiver kollegialer Austausch mit regelmäßigen Interventionen begleiten meine rechtspsychologische Tätigkeit.
Referenzen und Ausbildungen
Ich verfüge über folgende Qualifikationen
- M. Sc. Psychologie (Studium Fernuniversität Hagen)
- Fort- und Weiterbildungen im Bereich Familienrechtspsychologie, z.B. Elterliche Sorge, Umgangsrecht, Kindeswohlgefährdung, Hinwirken auf Einvernehmlichkeit, Umgang und Hochkonflikt (DPA, Berlin).
- Ausbildung tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (PIZ / Lehrinstitut für Psychoanalyse, Hannover)
- Klientenzentrierte Gesprächsführung nach C.R. Rogers
- Fortlaufende Intervisionen und kollegialer Austausch mit hoher fachlicher Expertise
Gutachtenerstellung
Gutachten zu folgenden gerichtlichen Fragestellungen und Aufträgen können erstellt werden:
- Zur elterlichen Sorge
- Zu Umgangsregelungen
- Zur Erziehungsfähigkeit
- Aufgrund von Kindeswohlgefährdung
- Zu Rückführungen bzw. Herausnahme und Inobhutnahmen
- Hochkonflikthaftigkeit der Eltern bzw. erziehungsberechtigten Personen
- Hinwirken auf Einvernehmlichkeit
- Zu Aussagepsychologische Fragestellungen im Bereich des Familienrechts
Die Gutachtenerstellung wird unter folgenden Prämissen vorgenommen
- Auf der Basis von Wissenschaftlichkeit
- Unter Beachtung von Transparenz, Objektivität, Neutralität und Verständlichkeit
- Ausgerichtet entsprechend den Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigen § 1631 BGB 2019 1
- Über eine multimodale Diagnostik und fallbezogene Methodik
- Unter Einbeziehung der kindlichen Bedürfnislage und elterlichen Ressourcen
- Mit einer lösungs- und kindeswohlorientierten Ausrichtung
Hinwirken auf Einvernehmlichkeit über lösungs- und kindeswohlorientierte Gesprächsführung
Bei einem gerichtlichen Auftrag, der ein Hinwirken auf Einvernehmlichkeit beinhaltet, wird im Rahmen einer lösungs- und kindeswohlorientierte Gesprächsführung mit beiden Eltern versucht, tragfähige und langfristige Vereinbarungen zu erarbeiten. Es werden Einzelgespräche mit jedem Elternteil sowie gemeinsame Gespräche mit beiden Eltern geführt.