Liebe Eltern,
das Familiengericht hat ein familienpsychologisches Gutachten in Auftrag gegeben, um bei der Entscheidungsfindung Unterstützung zu erhalten. Dabei wird psychologisches Wissen besonders bei Fragen, die Kinder betreffen, einbezogen. Die Sachverständige gibt eine Empfehlung ab, die das Gericht prüft und mit weiteren Aspekten zusammenführt, bevor es eine Entscheidung trifft. Die genauen gerichtlichen Fragestellungen finden Sie im schriftlichen Beschluss des Gerichts.
Im Rahmen der Begutachtung führt die Sachverständige ausführliche Gespräche mit Ihnen und Ihren Kindern. Teilweise werden Fragebögen oder psychologische Tests eingesetzt, um Ihre Situation besser zu verstehen. Der Untersuchungsablauf wird dem jeweiligen Fall entsprechend individuell festgelegt. Die Begutachtung beginnt oft mit einem längeren Erstgespräch mit Ihnen, welches durchaus bis zu 2,5 Stunden dauern kann. Dabei geht es um Ihre Sicht auf den Konflikt und Ihre Lebensgeschichte. Es können zusätzliche Termine erforderlich sein. Ihr Kind wird ebenfalls in vertrauter Umgebung kennengelernt, entweder bei einem Besuch in Ihrem Haushalt oder in den Praxisräumen der Sachverständigen. Ein wichtiger Aspekt der Begutachtung ist die Beobachtung der Interaktion zwischen Eltern und Kind. Die Sachverständige kann auch Fachpersonen wie Lehrer oder Therapeuten Ihres Kindes befragen, wozu Ihre Einwilligung notwendig ist.
Die Frist für die Begutachtung ist im Gerichtsbeschluss angegeben. Verzögerungen können durch Urlaub, Umzug, Krankheit oder andere Verpflichtungen entstehen. Es besteht das Bestreben auf Seiten der Sachverständigen, die Begutachtung innerhalb von 3-6 Monaten abzuschließen. Nach Abschluss erstellt die Sachverständige ein schriftliches Gutachten, das dem Gericht zugeschickt wird. Der Umfang des Gutachtens variiert zwischen 70 und 120 Seiten. Über Ihre Anwälte haben Sie die Möglichkeit, sich zu den Inhalten des Gutachtens zu äußern. Ob es zu einer Anhörung vor Gericht kommt, hängt davon ab, wie Sie die Empfehlungen der Sachverständigen bewerten. Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit an die Sachverständige wenden.