FAQ – Psychologische Sachverständige

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf einige häufig gestellte Fragen zu meiner Tätigkeit als Sachverständige. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie mich gerne.

Welche Art von Begutachtungen bieten Sie an?

Ich biete im Auftrag der zuständigen Familiengerichte fachlich fundierte Begutachtungen im Bereich Familienrecht an, einschließlich Fragestellungen zu Sorgerecht und Umgangsrecht. Jede Begutachtung wird individuell und transparent gestaltet.

Wie lange dauert eine Begutachtung normalerweise?

Die Dauer einer Begutachtung variiert je nach Komplexität des Falls. In der Regel wird der Prozess innerhalb von 3 bis 6 Monaten abgeschlossen. Detaillierte Informationen erhalten Sie im Erstgespräch.

Was erwartet mich im Rahmen einer Begutachtung?

Es werden im Rahmen der Begutachtung Gespräche mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, Kindern und beteiligten weiteren Institutionen geführt. Ein Kernelement des Gutachtenprozesses ist die Erhebung einer Interaktionsbeobachtung zwischen Kind und Elternteil. Diese wird für gewöhnlich für die spätere Auswertung videographisch aufgenommen. Teilweise werden psychometrische Testverfahren zur Diagnostik hinzugezogen.

Was bedeutet der gerichtliche Auftrag: „Hinwirken auf Einvernehmlichkeit“?

Bei einem gerichtlichen Auftrag, der ein Hinwirken auf Einvernehmlichkeit beinhaltet, wird im Rahmen einer lösungs- und kindeswohlorientierten Gesprächsführung mit beiden Eltern versucht, tragfähige und langfristige Vereinbarungen zu erarbeiten. Es werden Einzelgespräche mit jedem Elternteil sowie gemeinsame Gespräche mit beiden Eltern geführt.